Inhalte | Methoden
Dieser Kurs gilt sowohl als Nachweis für die erfolgte Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen entsprechend § 6 der Führerscheingesetz-DV 1997, sowie als Nachweis für die erfolgte Ausbildung (im Ausmaß von mind. 16 Stunden) im Sinne § 40 AStV für betriebliche Ersthelfer:innen.
pflegende An- und Zugehörige
Lehrsanitäter:innen | Wiener Rotes Kreuz
Fonds Soziales Wien Bildungszentrum
Bildungsakademie
Erdbergstraße 200/Stiege 2/2. Stock
1030 Wien
Tel.: 05 05 379 – 70 450